Gemeinsam mit dem Institut für Völkerrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Wehrrecht und humanitäres Völkerrecht am 2. Juli 2013 ein Fachgespräch zu Fragen der Haftung für Schäden, die Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz verursachen. Gegenstand des angeregten Meinungsaustausches zwischen Rechtswissenschaftlern der Universität Bonn unter Leitung von Professor Matthias Herdegen und Mitgliedern der Wehrrechtsgesellschaft, unter ihnen eine Reihe von Rechtsberatern der Bundeswehr, waren völkerrechtliche und zivilrechtliche, aber auch verfassungsrechtliche Aspekte. Den Bericht über diese Veranstaltung finden Sie hier.
„Völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Aspekte von Rettungs- und Evakuierungseinsätzen der Bundeswehr zum Schutz deutscher Staatsbürger im Ausland“ waren Thema eines Fachgesprächs, das die deutsche Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht in Kooperation mit dem Institute for International Peace and Security Law der Universität zu Köln am 12. November 2012 durchführte. Hier finden Sie den Tagungsbericht.
Am 23. und 24. Februar 2012 fand in Berlin in Kooperation mit der Freien Universität Berlin die Tagung der DGWHV zum Thema „Streitkräfte und nicht-staatliche Akteure“ statt. Hier ist der Tagungsbericht.
Seit einiger Zeit wird im politischen Raum diskutiert, ob die Befugnisse der Bundeswehr in Auslandseinsätzen gesetzlich normiert werden sollten. In Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte haben wir am 24. Oktober 2011 ein Fachgespräch zum Thema „Pro und Contra Auslandseinsatzgesetz“ durchgeführt, bei dem die Frage unter juristischen Aspekten diskutiert wurde. Für Ihre eigene Meinungsbildung stellen wir Ihnen hier die Thesenpapiere der Vortragenden Prof. Dr. Andreas Zimmermann und Dr. (habil.) Christof Gramm zu Verfügung.
Wie bereits 2008 führte die DGWHV auch 2010 ein interdisziplinäres Kolloquium mit der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) durch. Weiterer Partner war die Karl-Theodor-Molinari-Stiftung des Deutschen Bundeswehrverbandes. Hoch aktuelles Thema war dieses Mal die Betrachtung moderner Formen der Kriegführung, wie z.B. Cyber-Warfare und der Einsatz unbemannter Waffensysteme. Unter der Überschrift „Auf dem Weg zur Automatisierung und Digitalisierung des Krieges?“ wurden am 11. November 2010 rechtliche, aber auch ethische und sicherheitspolitische Aspekte behandelt. Das Programm finden Sie hier, den Tagungsbericht hier.
Am 24. und 25. September 2009 fand unsere Tagung „Die Bundeswehr als Armee im Einsatz – Entwicklungen im nationalen und internationalen Recht“ in Bonn statt. Die Tagung wurde wieder in bewährter Kooperation mit dem Institut für Völkerrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn durchgeführt. Hier finden Sie den Tagungsbericht.
Gemeinsam mit der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) führte die DGWHV am 8. Dezember 2008 in Berlin eine Veranstaltung zur höchst aktuellen Frage „Kriegseinsatz oder Friedensmission in Afghanistan?“ durch. Um den Zuhörerinnen und Zuhörern ein möglichst umfassendes Bild vom Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu vermitteln, wurde der Einsatz unter militärischen, rechtlichen und politischen Gesichtspunkten erörtert. Zunächst stellte der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan den Einsatz aus militärischer Sicht dar. Die rechtliche Würdigung nahm Frau Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin, vor. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der Einsatz kein „internationaler bewaffneter Konflikt“ im Sinne des Völkerrechts ist. Die politische Bewertung war Gegenstand der anschließenden Podiumsdiskussion zwischen Prof. Dr. Herfried Münkler von der Humboldt Universität zu Berlin, MdB Hans Raidel (CSU), MdB Niels Annen (SPD), MdB Jürgen Trittin (Bündnis90/Die Grünen) sowie Stephan Löwenstein von der FAZ. Hierbei zeigte sich, dass die politische Bewertung des Einsatzes –je nach dem Schwerpunkt der Betrachtung- sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Insgesamt eine äußerst interessante Konferenz, aus der die Zuhörerinnen und Zuhörer viele Anregungen und Ansatzpunkte für weitere Diskussionen mitgenommen haben.
Im Oktober 2007 fand eine Tagung in Zusammenarbeit mit der Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht der Freien Universität Berlin statt. Sie widmete sich Rechtsfragen in dem Spannungsfeld „Streitkräfte und Menschenrechte“. Die Themenpalette reichte von den Grundrechten der Soldaten der Bundeswehr über die Problematik der Bindung an Grund- und Menschenrechte im Auslandseinsatz bis hin zu der eher politischen Frage, ob Menschenrechte überhaupt mit militärischer Gewalt durchgesetzt werden können. Die Beiträge der Referenten, die zum Teil an aktuelle Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, aber auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anknüpften, gaben Wissenschaftlern wie Praktikern aus den verschiedensten Bereichen viel Stoff zur angeregten juristischen Debatte. Der Tagungsband ist inzwischen erschienen.
Die Mitgliederversammlung im April 2007 wurde von einem sehr interessanten Vortrag begleitet. Priv.-Doz. Dr. Thilo Rensmann trug unter der Überschrift „Distomo, Varvarin, Abu Ghraib – Aktuelle Probleme der innerstaatlichen Durchsetzung des humanitären Völkerrechts“ seine Thesen zu aktuellen völkerechtlichen Fragen vor. Da dieser Vortrag in Zusammenarbeit mit der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn durchgeführt wurde, konnten wir auch Studierende der Universität begrüßen, die gemeinsam mit den Mitgliedern der DGWHV angeregt über die die vorgetragenen Thesen diskutierten.
Ebenfalls im Rahmen einer Mitgliederversammlung im März 2006 trug Professor Dr. Joachim Wieland Thesen zum Thema „Die Gewissensfreiheit des Soldaten im Licht der „Pfaff“-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts“ vor, über die die Mitglieder angeregt diskutierten.
Die Bonner Tagung im November 2005 fand in Zusammenarbeit mit dem Institut für Völkerrecht der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität statt und stand unter der Überschrift „Einsatz der Bundeswehr im Ausland – Rechtsgrundlagen und Rechtspraxis“. Sie befasste sich eingehend mit Fragestellungen aus dem Bereich „Rechtssicherheit für deutsche Soldaten im Auslandseinsatz“. Die einzelnen Themenblöcke umfassten unter anderem die europäische militärische Kooperation, das post-conflict peace building, die Geltung der Menschenrechte, die Anwendung deutscher Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen bei Auslandseinsätzen sowie das Zusammenwirken zwischen Streitkräften und Medien.
In dem hieraus entstandenen Tagungsband „Einsatz der Bundeswehr im Ausland – Rechtsgrundlagen und Rechtspraxis“, herausgegeben von Dr. Dieter Weingärtner, werden rechtliche Fragen in Theorie und Praxis, die bei den Einsätzen der Streitkräfte von Bedeutung sind, ausführlich behandelt.
Die Bonner Tagung im Februar 2004 beschäftigte sich mit ‚Rechtsfragen der Terrorismusbekämpfung durch Streitkräfte‘. Die Ergebnisse der Tagung hat Dr. Dieter Fleck im Tagungsband „Rechtsfragen der Terrorismusbekämpfung durch Streitkräfte – Legal Issues of Military Counter-Terrorist Operations with English Executive Summary“ zusammengefasst und mit Empfehlungen versehen.
Der langjährige Vorsitzende der DGWHV, Dr. Dieter Fleck ist mit Ablauf des Februar 2004 in den Ruhestand getreten und hat sein Amt als Vorsitzender der DGWHV zur Verfügung gestellt. Als seinen Nachfolger im Amt des Vorsitzenden der DGWHV wählte die Mitgliederversammlung den Leiter der Abteilung Recht im Bundesministerium der Verteidigung, Dr. Dieter Weingärtner. Als weitere Vorsitzende der DGWHV wurden Prof. Dr. Joachim Wieland sowie Prof. Dr. Georg Nolte gewählt.
In einem Festakt dankten die Teilnehmer der Tagung Dr. Dieter Fleck sehr herzlich für sein Engagement für die DGWHV. Gleichzeitig wurde er für sein Wirken für Fragen des Völkerrechts mit der Festschrift „Krisensicherung und Humanitärer Schutz – Crisis Management and Humanitarian Protection“ geehrt, an der zahlreiche Wissenschaftler und Praktiker aus dem In- und Ausland mitgewirkt haben.
Im Oktober 2002 beschäftigte sich die Münchener Tagung „Wehrrecht vor neuen Herausforderungen“ mit aktuellen Fragen betreffend die Aufgaben der Streitkräfte. Themen waren unter anderem neue europarechtlichen Regelungen, Wechselwirkungen gesellschaftlicher Entwicklungen und des Wehrrechts auf Innere Führung, Wehrpflicht, Waffendienst von Frauen und Schutz von Minderheiten sowie Zielvorstellungen, verfassungsrechtlicher Rahmen und Regelungsbedarf bei der Privatisierung von Aufgaben der Bundeswehr
2001 fand die Bonner Tagung „Europäisches Recht und Verteidigung“ statt.
1999 fand eine Berliner Tagung der DGWHV zum Thema „Einsatzarten der Streitkräfte außer zur Verteidigung“ statt. Zugleich konnte der Helmuth James von Moltke-Preis zur Förderung rechtlicher Abhandlungen auf den Gebieten der Sicherheitspolitik gestiftet werden, der erstmals 2001 verliehen wurde.
1998 veranstaltete die DGWHV eine Tagung in München über „Verfassungsrechtliche und wehrrechtliche Fragen multinationaler Verbände“.
1997 war die DGWHV Gastgeberin eines internationalen Seminars über „Nichttödliche Waffen und das Recht bewaffneter Konflikte“.